Die Vorbereitungsphase für den Gewerbe- und Industriepark an der K 196
Die Firma Weimer GmbH, Lahnau, erwirbt das o.g. Werksgelände am 27. Nov. 2013 von der Pfleiderer AG.
Am 22. April 2014 stellt die Weimer GmbH an die Stadt Nidda den Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Das Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden, wird auf Vorschlag der Firma Weimer mit der Planaufstellung beauftragt. Die Weimer GmbH bezahlt die Kosten.
Am 10. Juni 2014 erfolgt der Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Planziel des Bebauungsplans: Die hinsichtlich des Emissionsverhaltens der zulässigen Nutzungen gegliederte Ausweisung eines Gewerbegebietes im nördlichen Bereich sowie eines großräumigen Industriegebietes im übrigen Bereich des Plangebietes: Flur 5 und Flur 6.
Am 8.12.15 wird der vorbereitende Flächennutzungsplan-Entwurf beraten.
Die Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentliche Belange wird beschlossen.
Ein Antrag von Gerhard Winter von der Fraktion „Die Grünen“, die Abellstraße/Pflanzgarten gemäß der Stellungnahme
des Regierungspräsidiums als übergeordnete Fachbehörde vom 5.3.2015 als Wohngebiet auszuweisen, wird abgelehnt.
Ein Flächennutzungsplan bindet nur die Verwaltung nach innen. Er wird erst rechtswirksam
nach außen, wenn er mit dem Bebauungsplan verabschiedet wird.
Die Träger der öffentlichen Belange (Behördern u. a.) und die Bürger werden vom 18. April 2016 bis zum 23. Mai 2016 zu Stellungnahmen aufgefordert. Zwei Ordner sind in der Stadtverwaltung ausgelegt.
Dort ist noch eine fachliche Stellungnahme des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt vom 5. März 2015 enthalten.
Die übergeordnete Fachbehörde listet möglichen Konflikte auf, die einer Lösung bei einer Bauleitplanung bedürfen:
Die Entscheidungsphase
Die beiden Bestandteile der Bauleitplanung, der Bebauungsplan (Drucksache 214/2016 vom 16. 8. 2016) und die Änderung des Flächennutzungsplans (Drucksache 213/2016 vom 4. 10. 2016) werden zwischen August 2016 und Dezember 2016 beraten.
Jetzt fehlt in beiden Entscheidungsvorlagen diese RP-Fachbehörden-Stellungnahme vom 5. März 2015.
Der Brief ist auch nicht mehr in den Inhaltsverzeichnissen der Beschluss-Drucksachen ersichtlich.
Diese wichtige Stellungnahme lag während des Entscheidungsprozesses und bei der Abwägung nicht vor.
Dies wiegt u. E. um so schwerer, als die Anwohner-Stellungnahme vom 22. Mai 2016 sich auf mehrere Aussagen
dieser Fachbehörde bezieht und das Ergebnis des Planziels davon entscheidend beeinflusst wird.
Der Ortsbeirat der Kernstadt wird erst nach Intervention unserer Bürgerinitiative beteiligt und erhält Unterlagen.
Er spricht sich mehrheitlich ohne Gegenstimmen für die Kennzeichnung der Abellstraße und des Pflanzgartens
als reines Wohngebiet aus.
Der Ortsbeirat wird danach im Bauauschuß und in der Stadtverordnetenversammlung nicht angehört, sein Protokoll
nicht vorgelegt. Dabei handelt es sich um das größte Gewerbe-Areal und läge es in der Kernstadt, würden seine Abmessungen vom Karlshof-Kreisel bis über die Schillerstraße reichen. Total
ungewöhnlich, meinen wir mit Blick auf die Hessische Gemeindeordnung.
In der Bau-Ausschuss-Sitzung am 27. Okt. 2016 erhält Gerhard Wolf als damaliger Sprecher der Bürgerinitiative auf Antrag eines SPD-Mitglieds Rederecht. Wolf benennt auf über 10 DIN-A 4 Seiten Problempunkte vor. Die Unterlagen erhalten neben den Bauausschuss-Mitgliedern auch der anwesende Bürgermeister und den Bauamts-Mitarbeiter. Er beantragt, die Unterlagen zu Protokoll zu nehmen.
Als Gerhard Wolf darauf hinweist, dass die Stellungnahme des Regierungspräsidiums vom 5. März 2015 nicht mehr in den Entscheidungsunterlagen vorliegt, wird ihm das zuvor zugestandene Rederecht entzogen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt am 7. 12. 2016 die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan. Dem zuvor gestellten Antrag des SPD-Abgeordneten Stefan Knoche auf Vertagung und Einrichtung eines Runden Tisches von Abgeordneten, Bürgern und Fachleuten wird nicht gefolgt. Eine möglicherweise für Jahrzehnte wirkende Planung wird in weniger als vier Monaten durchgezogen. Es dauert dann vier Monate und die amtliche Bekanntmachung der beiden Beschlüsse erfolgt am 29. März 2017.
Im Kreisanzeiger für Wetterau und Vogelsberg als Amtsblatt erfolgt die Veröffentlichung am 2. April 2017.
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