Bau- und Betriebsgenehmigung für ein riesiges Reifenlager in der ehemaligen Halle M
BINLE Nidda e. V. informiert über Baugenehmigung und mögliche Folgen
„Wir
sind bestürzt, dass ohne öffentliche Ankündigung für die Bürger
die Baugenehmigung für ein riesiges Reifen- und Felgenlager
erfolgte. Der Bauantrag wurde von der Firma Weimer GmbH am 19.
September 2018 gestellt und am 17. Oktober 218 genehmigt. Bereits
im Januar 2019 wurde die Betriebsgenehmigung erteilt. Die
Genehmigung ist befristet bis zum 31. 12. 2020, bis Pläne für ein
noch größeres Logistiklager vorliegen, so die Begründung im
Bauantrag“ erläuterte Gerhard Wolf, Vorsitzender der BINLE Nidda
e. V. - Bürgerinitiative für Lebensqualität in Nidda. „Man wartet
die Klage unserer Bürgerinitiative vom April 2018 vor dem
Verwaltungsgerichshof in Kassel nicht ab, die wir wegen mehrer Sach-
und Rechtsmängel bei der übergeordneten Verwaltungsinstanz erhoben
haben.“
Zwar informierte am 7. Februar 2019
Herr Uwe Ebert, damaliger Geschäftsführer der RR-Team GmbH,
Laubach, drei Kernstadt-Mitglieder des BINLE-Vorstands im Cafe Rank,
dass man die Absicht habe, als Mieter Reifen und Felgen zu lagern und
Reifen auf Felgen zu montieren. Zielabsicht: 1,5 Millionen Reifen und
Felgen pro Jahr. Nicht mitgeteilt hat Herr Ebert, dass längst eine
Bau- und Betriebsgenehmigung vorliegt. Ohne Mengenbegrenzung.
Von
einem Feuerwehrmann erfuhr ich im Juni auf unserem
Nachbarschaftsfest, dass bereits in der Halle M gearbeitet wird.
Nach meiner schriftlichen Anfrage vom 17.6. 2019 an den
Bürgermeister bestätigte das Bauamt am 1. 7. den Sachverhalt und
verwies an die Bauaufsicht. Dort konnte ich als Kläger und
berechtigter Anlieger und einem Brief unseres Anwalts Dirk Teßmer im
September die Bauakte einsehen. Die übrigen direkten Anlieger in
Abellstraße/Pflanzgarten wurden durch die Stadt nicht informiert.
Logistiklager
und Industriebetriebe mit Massen-Schwerlastverkehr werden seit Jahren
fast ausschließlich in Autobahnnähe oder so geplant, dass der
LKW-Verkehr nicht mitten durch eine Stadt führt . Die
Bauleitplanung der Stadt Nidda für das 270.000 Quadratmeter große
Gewerbegebiet hat dagegen keinerlei Verkehrsschätzungen vorgenommen.
Die Folgen für die Menschen wurden nicht bewertet.
Man
nimmt für die nächsten Jahrzehnte jetzt schon erkannbare Konflikte
billigend in Kauf.
Dabei
kennen wir heute besser als vor dreißig Jahren die Schäden durch
Feinstaub (vor allem Atemwege) und Lärm (Herzinfarkte, Nerven).
Die
einzige Werksausfahrt presst den meisten LKW-Verkehr in die
Kernstadt, trifft die Menschen dort stärker als die unmittelbaren
Anlieger. Es wird Nidda als Wohnstandort zukünftig schaden.
Aufgrund
der zu erwartenden Verstopfung der Ludwigstraße/Bahnhofstraße wird
sich der andere Verkehr vor allem durch die Beundestraße und die
Leichthammerstraße neue Wege suchen. Man läßt die langfristigen
Schädigungen ungeplant auf sich zukommen.
Die
Halle M hat eine Länge von 287 Metern. Sie ist 46 m breit und 16 m
hoch.
Genutzt
wird eine Fläche von 13.376 Quadratmetern, d. h. ca ein Zehntel des
Industriebebietes. Was passiert auf den noch nicht genutzten ca.
125.000 Quadratmetern des Industriegebietes ?
In
der Baugenehmigung fehlen Angaben zur Lagermenge völlig:Heute
vielleicht 100.000 Reifen? Morgen 1,5 Millionen?, 2020 Drei Millionen
Reifen oder mehr?
Die
Baugenehmigung lässt alles rechtlich offen, bindet die Betreiber
nicht..
Von
einer erhöhten Personaldichte wird nicht ausgegangen. Die sich im
Gebäude befindlichen Personen beschränken sich ledigleich auf die
Montage- und Logistikmitarbeiter (ca. 5 – 10). In der Halle ist
keine Montage vorgesehen. Es ist also davon auszugehen, dass
Montagearbeiten gesondert auf dem Gelände vorgenommen werden.
Aufgrund
der heutigen Bauordnung in Verbindung mit der Industriebaurichtlinie
wäre das Gebäude nur auf der Basis einer Brandlastberechnung (DIN
18 230) zu realisieren.
Aufgrund
der zeitlich begrenzten Nutzung und auf Basis der unterschiedlichen
sowie nicht genau fassbaren Lagerbeständte (Anteil Reifen, Felgen,
Kompletträder) wird auf eine Bewertung verzichtet.
Eine
Sprinkleranlage ist nicht vorhanden.
Die
Brandschutzgenemigung verzichtet auf Anwendung der heutigen
Industriebaurichtlinie und erfolgt unter unbekannten Mengenannahmen.
Nicht einmal eine notwendige Sprinkleranlage ist vorgesehen.
Ein
Übergreifen des Brandes wird nicht bewertet, dabei hängt die Halle
M unmittelbar zusammen mit gewerblich genutzten Gebäuden bzw. sind
nur wenige Meter voneinander in Windrichtung südwest entfernt.
Dass
angrenzend an das Werksgelände in Windrichtung Wohngebiete liegen,
wurde nicht bewertet..
60 dB (Dezibel)
Lärm tags und 45 dB nachts gelten.
Folgen eine
Brandes oder Wasserschädigung für die anrenzende Nidda und das
angrenzende Natura 2000 Gebiet am Orbes scheinen unwichtig.
Gerhard
Wolf,
BINLE-Vorsitzender
0152
287 42 444
www.binle-nidda.website
Nidda,
22. November 2019