Bürgerinitiative für Lebensqualität in Nidda e. V. (Kurzform: BINLE Nidda e. V. )
Wichtige Satzungsinhalte unseres rechtsfähig im Vereinsregister eingetragenen
Vereins:
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Der Zweck des Vereins ist der Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität. Wir haben uns dem Schutz für
Mensch und Umwelt verschrieben (im Sinne § 52, 2 der Abgabenordnung). Unsere Hauptaufgabe als verantwort-
iche Bürger/innen ist es, mitzuwirken an der umwelt- und sozial verträglichen Stadtplanung und Bauleitplanung.
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Wir beteiligen uns an der Willensbildung durch Veranstaltungen, Workshops, durch Stellungnahmen und Gutachten.
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Wir finanzieren Klagen z. B. von Anliegern mit, wenn nur diese klageberechtigt sind und stellvertretend unsere
Vereinszwecke erfüllen.
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Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt. Der Mitglieds-
beitrag beträgt 36 Euro im Jahr. Ein höherer freiwilliger Mitgliedsbeitrag Beitrag hilft, die Klage- und Gerichts-
kosten und für Gutachten aufzubringen und im Sinne der Aufgaben zu handeln.
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Die mindestens einmal jährlich stattfindende Mitgliederversammlung wählt jeweils für zwei Jahre den Vorstand.
Und auch zwei Revisoren. Sie prüfen die zweckgerichtete Mittel- und Spendenverwendung, den Rechtshilfefonds.
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Der Vorstand besteht aus dem zeichnungsbeberechtigten 1. und 2. Vorsitzende/n, dem Finanzverantwortlichen,
der Schriftführerin sowie bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.