Ohne Klage wird diese natur- und gesundheitsbelastende Bauleitplanung
als "Kommunalgesetz" für Jahrzehnte wirksamer Rahmen.
Unsere Bürgeriniatitive will durch die sogenannte Normenkontroll-Klage die Nichtigkeit des
Planbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung herbeiführen. Das ist der gesetzlich Rechtsweg.
Bei einer solchen Klage vor dem übergeordneten Hessischen Verwaltungsgerichthof in Kassel ist nur klageberechtigt, wer durch die Planung unmittelbar betroffen ist,
zum Beispiel als Anlieger.
Deshalb hat Gerhard Wolf als berechtigter Anlieger im Auftrag unserer Bürgerinitiative für Lebensqualität e. V. Nidda
(BINLE Nidda), die Klage stellvertretend erhoben.
Mit Dirk Teßmer aus Frankfurt wurde ein erfahrener Fachanwalt damit betraut. Dirk Teßmer ist über die Fachwelt hinaus bundesweit bekannt geworden, da er auch die Bürgerinitiativen am
Hambacher Forst rechtlich vertritt.
Wichtige Klagegründe :
- Abellstraße und Pflanzgarten sind faktisch ein reines Wohngebiet. So sieht das auch die Fachbehörde beim Regierungs-präsidium in Darmstadt in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 5. März
2015. Diese Stellungnahme fehlte in den Stadtverordnetenunterlagen im Entscheidungszeitraum zwischen August und Dezember 2016.
Die Niddaer Bauleitplanung definiert das Wohngebiet widerrechtlich um in ein Mischgebiet. Neben einem Mischgebiet darf man Industriebetriebe mit höheren Verkehrs- und
Grenzwertbelastungen und mit 24 Stunden im Sieben-Tage-Betrieb begründen.
Gewinnen wir die Klage, nutzt dies natürlich allen Bewohnern der Kernstadt. Denn die Transportfähigkeit des Windes zum Beispiel für Feinstaub endet nicht am Werkszaun. Der Verkehr
belastet noch stärker die Kernstadt als das Wohngebiet Abellstraße : Die Wohn- und Gewerbegebiete in der Nidda-Aue und an den Talhängen werden kontaminiert.
- Nur eine Verkehrsausfahrt belastet unmittelbar die Anwohner der Ludwigstraße, der Leichthammerstraße und der Kernstadt. Der zu erwartende Konflikt bei täglich zusätzlichen 150 - 300
LKW im Schwerlastverkehr durch das Stadtgebiet und die Niddaer Ortsteile wird nicht gelöst.
- Schädliche Bodenverunreinigungen auf dem Gelände sind noch nicht flächendeckend erfaßt und behoben.
- Die Folgen für das angrenzende Schutzgebiet Natura 2000 bleiben ebenfalls konflikthaft ungeklärt.
- Ein Brief der Fachbehörde des Regierungspräsidiums mit Problemanzeigen zu den vorgenannten Klagepunkten fehlte im Entscheidungszeitraum August 2016 - Dezember 2016 in den den
Stadtverordneten- und Magistratsdrucksachen.